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Rheinland-Pfalz: Über ein fremdes Grundstück zur eigenen Garage? Nur mit Grundbucheintrag

In einem Nachbarschaftsstreit um die Zufahrt zu einer Garage hat das Landgericht Frankenthal nun geurteilt, dass eine alte Absprache nicht genügt. Es bedarf eines Grundbucheintrags, auch ein Notwegerecht greife nicht.

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Spiegel
29. April 2026·1 Min. Lesezeit
Rheinland-Pfalz: Über ein fremdes Grundstück zur eigenen Garage? Nur mit Grundbucheintrag

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In einem Nachbarschaftsstreit um die Zufahrt zu einer Garage hat das Landgericht Frankenthal nun geurteilt, dass eine alte Absprache nicht genügt. Es bedarf eines Grundbucheintrags, auch ein Notwegerecht greife nicht.

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Rheinland-Pfalz: Über ein fremdes Grundstück zur eigenen Garage? Nur mit Grundbucheintrag

Veröffentlicht von Spiegel

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