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Rheinland-Pfalz: Über ein fremdes Grundstück zur eigenen Garage? Nur mit Grundbucheintrag
In einem Nachbarschaftsstreit um die Zufahrt zu einer Garage hat das Landgericht Frankenthal nun geurteilt, dass eine alte Absprache nicht genügt. Es bedarf eines Grundbucheintrags, auch ein Notwegerecht greife nicht.
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Spiegel
29. April 2026·1 Min. Lesezeit

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In einem Nachbarschaftsstreit um die Zufahrt zu einer Garage hat das Landgericht Frankenthal nun geurteilt, dass eine alte Absprache nicht genügt. Es bedarf eines Grundbucheintrags, auch ein Notwegerecht greife nicht.
Originalartikel
Rheinland-Pfalz: Über ein fremdes Grundstück zur eigenen Garage? Nur mit Grundbucheintrag
Veröffentlicht von Spiegel