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Brandenburg: Bewohner in Pflegeheimen haben Anspruch auf Einzelzimmer
Nur in Ausnahmefällen können Menschen im Pflegeheim in Doppelzimmern untergebracht werden. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg entschieden und damit die Klage einer Betreiberin eines Seniorenwohnparks abgewiesen.
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Spiegel
29. April 2026·1 Min. Lesezeit

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Nur in Ausnahmefällen können Menschen im Pflegeheim in Doppelzimmern untergebracht werden. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg entschieden und damit die Klage einer Betreiberin eines Seniorenwohnparks abgewiesen.
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Brandenburg: Bewohner in Pflegeheimen haben Anspruch auf Einzelzimmer
Veröffentlicht von Spiegel